Das erste Gespräch dient dem gegenseitigen Kennenlernen und ist generell kostenneutral.
Es handelt sich bei meiner Praxis um eine Privatpraxis. Ihre gesetzliche Krankenkasse wird die Kosten für die Behandlung voraussichtlich nicht übernehmen. Es lohnt sich dennoch, die Kostenübernahme anzufragen. In einer Einzelfallentscheidung kann es Ihnen gelingen, die Kostenübernahme zu bekommen. Entsprechende Versuche, einen Termin in einer psychotherapeutischen Kassen-Praxis zu bekommen, sollten Sie mit Datum und Namen des Therapeuten dokumentieren. Bei der Antragstellung bin ich Ihnen natürlich behilflich.
Ein Termin à 50 Minuten wird nach der GOÄ/GOP (Gebührenordnung Ärzte bzw. Psychotherapeuten) abgerechnet und in der Regel werden die Behandlungskosten von den privaten Versicherungen sowie der Beamtenbeihilfestelle übernommen.